Neues vom EVU WESTbahn

  • Pressemeldung!

    Dienstag, 06 Juni 2023 12:33

    Österreich: VKI sieht unzulässige Klauseln in Entschädigungsbedingungen der WESTbahn

    Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte – im Auftrag des Sozialministeriums – die WESTbahn Management GmbH (Westbahn) wegen drei Klauseln in ihren Entschädigungsbedingungen abgemahnt. Davon umfasst ist eine Klausel, die einen Höchstbetrag von 80 Euro für das Hotel im Fall einer Übernachtung wegen Ausfall, Verspätung oder Versäumnis des letzten Anschlusses am selben Tag vorsieht. Die Westbahn hat zu allen Klauseln umgehend eine Unterlassungserklärung abgegeben.

    In den Entschädigungsbedingungen der Westbahn befand sich folgende Bestimmung: „Ist die Fortsetzung der Reise wegen Ausfall, Verspätung oder Versäumnis des letzten Anschlusses am selben Tag für den Fahrgast nicht möglich oder zumutbar, so erstattet die WESTbahn sofern sie nicht selbst für den Kunden eine Hotelübernachtung organisiert und direkt bezahlt, die Kosten bis zum Höchstbetrag von EUR 80,00 (inkl. USt) für das Hotel.“

    Nach Rechtsansicht des VKI verstößt ein solcher Höchstbetrag gegen die Fahrgastrechte-Verordnung. Diese sieht den Ersatz der „entstandenen angemessenen Kosten“ vor. Einen Höchstbetrag nennt die Verordnung nicht und auch eine für den Vorort- und Regionalverkehr vorgesehene Ausnahme liegt nicht vor. Der VKI hat diese und zwei weitere Klauseln daher abgemahnt. Die Westbahn reagierte umgehend und gab eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Die anderen beiden Klauseln beinhalteten ein zu weitreichendes Änderungsrecht der Entschädigungsbedingungen sowie intransparente Angaben zu den Folgen von unwirksam gewordenen Vertragsklauseln.

    „Wenn Fahrgäste eine Reise, z. B. wegen eines Zugausfalles, spätnachts nicht fortsetzen können und die Westbahn keine Unterkunft organisiert und bezahlt, bleibt ihnen nichts anderes übrig, als kurzfristig vor Ort eine verfügbare Unterkunft zu nehmen. Es ist nicht rechtens, wenn betroffene Fahrgäste auf einem Betrag sitzenbleiben, der über die vom Unternehmen eigenmächtig festgelegte Summe von 80 Euro hinausgeht“, erläutert die zuständige Juristin im VKI, Mag. Nadya Böhsner. „Die Fahrgastrechte sind einzuhalten.“

    Nähere Informationen gibt es auf https://www.verbraucherrecht.at/Westbahn062023.

    Pressemeldung Verein für Konsumenteninformation

    https://www.lok-report.de/news/europa/it…r-westbahn.html

    dr. bahnsinn - der Forendoktor

  • So erfolgreich, dass man die Umläufe nach München wieder reduziert.

    Man schichtet halt dem Nachfrageverhalten entsprechend um. Im Endeffekt bleibt die km-Leistung ziemlich gleich. Mit (derzeit) 15 Garnituren ist eben auch nicht mehr drin.

    dr. bahnsinn - der Forendoktor

  • Man schichtet halt dem Nachfrageverhalten entsprechend um. Im Endeffekt bleibt das die km-Leistung ziemlich gleich. Mit (derzeit) 15 Garnituren ist eben auch nicht mehr drin.

    Und das Nachfrageverhalten kann bei WESTbahn leicht eruiert werden. Als Privatunternehmen muss man dann auch schnell reagieren um weiterhin erfolgreich zu sein.

    Wahrscheinlich bringt auch die km-Leistung bezüglich Klimaticket mehr Einnahmen als die Strecke nach München.

    Und die Verzögerungen durch die Grenzkontrollen, die immer wieder Verspätungen verursachen, könnten ein weiterer Grund sein. Bei nur 15 Garnituren muss man sicherlich haarscharf disponieren.

  • Die ÖBB haben bereits einen Stundentakt (sowie D-Züge in der Saison) nach Feldkirch. Würde die Bestellung des BMK durchkommen, hätte es sogar einen EC von Prag nach Innsbruck gegeben, was ich eigentlich richtig cool fände. Ab Ende 2023 müsste man jedoch anscheinend sowas ausschreiben.

    Von Salzburg nach München hingegen schaut hat es

    einen Zweistundentakt mit einem RJX - Fahrzeit 1:31h

    Einen Zweistundentakt mit einem IC/EC - Fahrzeit 1:49h

    Einen Stundentakt RE 5 - Fahrzeit 1:52h

    Die WESTbahn erreicht mit Halt in Rosenheim dank der guten Beschleunigungswerte eine Fahrzeit von 1:32h (Die Polizeikontrollen machen das aber von Salzburg nach München entsprechend länger). Wer eine BahnCard 50 hat, den werden auch die Klimaticket-Preise der WESTbahn nicht beeindrucken. Also muss sie vor allem durch Qualität punkten. Die Reisezeit funktioniert schonmal, die Züge sind auch wesentlich besser als das, was man beim Flixtrain kriegt. Aber ein Speisewagen wie beim RJX und IC/EC (in Zukunft dann ICE) fehlt eben auch.

    Die Züge sind in Deutschland nicht stufenlos erreichbar, der Punkt fällt also auch weg. Bleibt vielleicht noch die Fahrradmitnahme und das Panorama.

    Und das nächste Problem, was manche vielleicht überraschen wird: München ist weniger nachgefragt als Innsbruck von Wien und Salzburg aus. Die Züge der WESTbahn nach München leeren sich spürbar in Salzburg, dasselbe gilt für die RJX (wohl mit einzelnen Ausnahmen). Deswegen stieg ich in München in einen halbleeren Zug und fühlte mich an die Relation Breclav - Wien versetzt.

    Das ist wirklich wie eine Fahrt von Breclav nach Graz, wo die Reise über die Grenze nur auf einzelnen Kursen eine nennenswerte Auslastng hat, aber im Inland dann wieder mehr los ist.

    Im Gegensatz dazu scheint die Musik eher im RE5 zu spielen, der zu Zeiten des 9€-Tickets ziemlich gut ausgelastet war. Hier werden mehr Ziele angesteuert und dann ist auch der Tarif konkurrenzlos günstig. Das nun anwendbare Deutschlandticket bietet ja Reisenden in Bayern die Möglichkeit, mal vorbeizuschauen. Und Samstags kann man in Salzburg ja derzeit gratis den ÖV nutzen.

    Den IC/EC habe ich noch nicht genommen. Vielleicht ist es dort wiederum anders. Aber wenn die Auslastung dort auch stärker ist, dann bestätigt das ein wenig meine Ansicht, dass man dann gewinnt, wenn man im Chiemgau eben etwas öfter hält.

    Ich vermute, das wird man vielleicht auch angehen, um die Auslastung zu verbessern. Denn die Geschichte mit der kürzesten Fahrzeit Wien - München wird man ziemlich schnell durchschaut haben. Das zieht einfach nicht, zumal die Polizeikontrollen die Fahrzeitvorteile auch längere Zeit zunichte machen. Die deutsche Regierung sendet gar kein Signal darauf, dass diese Kontrollen wirklich nur temporär sind und aus irgendwelchen Gründen fühlt sich anscheinend auch niemand dazu berufen, das vor Gericht zu bringen.

    Und dabei ist die Relation doch weniger langweilig als die von Wien nach Breclav. Zumindest dachte ich das bisher.

    Mit freundlichen Grüßen

    *Möwengeräusche*

  • Hinweise am Sitzplatz VOR und nicht hinter den Reisenden platzieren

    Es steht eh auch an der Türe von innen lesbar geschrieben. Das scheint jedoch übertriebene Kompetenzen vorauszusetzen.

    Ein Störsender (Jammer) wäre fein. Schade, daß unsere Monopolwirtschaft so etwas rechtlich nicht zuläßt.