Ich habe die beiden Festtagswünsche in den dafür vorgesehenen Thread verschoben und bitte um Verständinis.

Umsturz beim Verband der Eisenbahnfreunde - VEF
- westbahn
- Erledigt
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Kurze Information:
Das Oberlandesgericht Wien hat den Einspruch des VEF zurück gewiesen und das erstinstanzliche Urteil über die Eigentumsverhältnisse der im Gerichtsverfahren verhandelten Feldbahnfahrzeuge bestätigt. Gegen dieses Urteil ist kein Einspruch mehr möglich. Damit ist in einem wichtigen Streitpunkt Klarheit geschaffen worden.
Werner Rochlitz
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Gratulation! Allerdings, das wäre kein Einspruch, sondern eine Revision!
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Revision geht an den obersten Gerichtshof, die ist hier ausgeschlossen.
Das war schlicht und einfach eine Berufung.