Das Virus und der ÖV

  • ja eh, und der Jurist schreibt das Gutachten des (juristisch gebildeten) Sachverständigen ganz einfach ab und das sehr oft ohne überhaupt zu verstehen, worum es in der Sache geht.


    Das ist doch bitte das Hauptproblem der Juristerei.


    Wie schlimm das sein kann, hat sich ja sogar bei so einem (scheinbar) rein juristischen Thema wie der Präsidentschaftswahlwiederholung gezeigt.

  • ja eh, und der Jurist schreibt das Gutachten des (juristisch gebildeten) Sachverständigen ganz einfach ab und das sehr oft ohne überhaupt zu verstehen, worum es in der Sache geht.

    Der Jurist schreibt nichts ab, sondern es obliegt ihm die rechtliche Würdigung des Sachverständigengutachtens. Entspricht das den gesetzlichen Vorgaben, hat er einen entsprechenden Bescheid zu erlassen. Tut es das nicht, hat er eine Nachbesserung des Gutachtens aus juristischer Sicht nachzufordern.

    dr. bahnsinn - der Forendoktor

  • Das klingt ja alles recht nett in der Theorie. In der Realität schreibt der Gutachter einen Text, denn der Jurist so halbwegs 1:1 übernehmen kann, was soll er auch ohne Sachverstand anderes machen? Und, wie Du selber schreibst, der Jurist weist bestenfalls auf ein rechtliches Problem hin, das der Sachverständige dann im Gutachten zusätzlich beachten und eben einarbeiten muss.

    Einmal editiert, zuletzt von grubenhunt ()

  • ja eh, und der Jurist schreibt das Gutachten des (juristisch gebildeten) Sachverständigen ganz einfach ab und das sehr oft ohne überhaupt zu verstehen, worum es in der Sache geht.

    Der Jurist schreibt nichts ab, sondern es obliegt ihm die rechtliche Würdigung des Sachverständigengutachtens. Entspricht das den gesetzlichen Vorgaben, hat er einen entsprechenden Bescheid zu erlassen. Tut es das nicht, hat er eine Nachbesserung des Gutachtens aus juristischer Sicht nachzufordern.

    So ist es.

    Eisenbahn muss zeitgemäß sein!

  • Du selber schreibst, der Jurist weist bestenfalls auf ein rechtliches Problem hin, das der Sachverständige dann im Gutachten zusätzlich beachten und eben einarbeiten muss.

    Und dass die Beistriche an der richtigen Stelle stehen ;)

    Habe ich bei Vertragsverhandlungen auch mehrmals erlebt.

  • Masken wohl nicht in „Öffi“-Hausordnung

    Wien berät in dieser Woche über die mögliche Fortsetzung der Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Wiener Linien und ÖBB könnten die Maskenpflicht zwar in die Hausordnung aufnehmen, dass sie es machen, ist aber unwahrscheinlich.

    Online seit heute, 6.00 Uhr

    Hier weiterlesen!

    dr. bahnsinn - der Forendoktor

  • Wien hebt Maskenpflicht in Öffis Ende Februar auf

    Auch die PCR-Testpflicht für Besuche in Pflegeheimen wird entfallen. Das regelmäßige PCR-Screening für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsbereich hört ebenfalls auf


    Quelle

  • Ferrofanaticus hasst diesen Trick .... 8o

    “Well, because he thought it was good sport. Because some men aren't looking for anything logical, like money. They can't be bought, bullied, reasoned or negotiated with. Some men just want to watch the world burn.”
    -Alfred Pennyworth



  • Ferrofanaticus hasst diesen Trick .... 8o

    ^^


    Warum eigentlich? Das hat wenig Auswirkungen auf meinen Individualantrag. Er wird trotzdem vom VfGH geprüft, wenn ihm stattgegeben wird, dann wird halt nur die Gesetzwidrigkeit nachträglich festgestellt. Auch das würde eine rechtliche und mediale "Watsche" für den Michl sein, auf die ich ja auch aus bin. Möglicherweise haben sie auch deshalb ein bisschen Sausen bekommen, weil sich der VfGH nun im Rahmen der Verfahren (es gibt mindesten 5 zu dieser Verordnung, siehe hier : https://www.vfgh.gv.at/downloa…sicht_V_zum_16.1.2023.pdf, meins ist das mit der Nummer 31 ;) ) gemeldet hat und um die Akten und um eine Stellungnahme ersucht hat. ^^


    Jedenfalls ist das sowas von überfällig und keine Sekunde zu früh, das war schon seit spätestens letzten Mai nicht mehr verhältnismäßig.

    Eisenbahn muss zeitgemäß sein!

    Einmal editiert, zuletzt von Ferrofanaticus ()