Öffnen des Berichtes 4030.210

  • Funktioniert das Aufrufen eines PDF-Dokuments? 2

    1. JA (2) 100%
    2. NEIN (0) 0%

    An 1042! Bin Mitglied seit 2012, auch ich kann den Bericht von 4030.210 NICHT öffnen.

  • An 1042! Bin Mitglied seit 2012, auch ich kann den Bericht von 4030.210 NICHT öffnen.

    Das Problem hat auch nichts damit zu tun, wie lange man hier Mitglied ist.
    Das neue Mitglied @Dietmar1812 hat auch bestätigt, dass es funktioniert.
    Und ich habe nun nochmals das Aufrufen eines PDFs getestet und es funktioniert problemlos.


    Vielleicht können auch noch andere aktive Mitglieder den Link vom PDF öffnen und das Ergebnis hier mitteilen?
    Im ersten Beitrag mit der Umfrage beantworten.
    Und hier der Link zum PDF-Dokument



    PS: Ich habe den Thread hierher verschoben um den musealen Bereich nicht weiter zu stören.

  • Ich kopier Euch den ganzen Schmafu hierher, allerdings erscheint das ganze jeweils in einer langen Wurst, die ich jetzt nicht in Absätze sortiere.


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    Sehr geehrtes Mitglied des VEF!Da Sie vermutlich zum Empfängerkreis der "Propulsionen" von Herrn Lassbacher gehören, übersendenwir Ihnen beiliegend eine kurze Gegendarstellung zu seinen Falschmeldungen.Bekanntlich hat sich Herr Lassbacher unrechtmäßig in den Besitz der Mailadressen der VEFMitglieder gesetzt und verwendet diese fortgesetzt widerrechtlich.Der Rechtsanwalt des VEF empfiehlt uns jedoch, keine rechtlichen Schritte gegen ihn zu ergreifen.Sie selbst können aber, wie Herr Lassbacher vorschlägt, die Zusendungen bei ihm abbestellen.Es tut uns leid, Sie damit belästigen zu müssen; wir hoffen aber, dass es das letzte Mal war.Mit freundlichen Grüßen,Der Vorstand des VEF (info@vef.at)Anhang: Gegendarstellung zu Propulsionen 4 und 5.pdf


    Gegendarstellung zu den „Propulsionen“ 4 und 5 von Ernst Lassbacher (Anfang 2021)Obwohl man die Ergüsse des 2019 aus dem VEF ausgetretenen Herrn Lassbacher am liebsten ignorieren möchte, verlangen zumindest die unverschämtesten seiner frechen Lügen kurze Richtigstellungen:• das von Gabriele Kamper (!) gegen den VEF angestrengte Gerichtsverfahren hat noch überhaupt kein Ergebnis gebracht – insbesondere wurden keine Fahrzeuge dem VFKL zugesprochen – sondern wurde auf April 2021 vertagt. Das Begehren Kampers, das Gelände des Museums jederzeit betreten zu dürfen, wurde freilich von der Richterin sofort abgewiesen. Die Übergabe der drei in der Klage von Kamper verlangten Lokomotiven erfolgte schon lange vor der Verhandlung, sodass der Anwalt des VEF auf der kostenpflichtigen Abweisung der Klage besteht.• Der Vorstand des VEF hat niemanden beauftragt, irgendwelches Inventar des Museums auf einen Lagerplatz zu bringen. Vielmehr ist dies durch Franz Kamper bzw. den VKFL beauftragt worden, wobei unzählige Fahrzeuge und andere Objekte, deren Ausieferung von Kamper ultimativ verlangt wurde, von den Mitarbeitern des VEF bereitgestellt und auf die LKWs des Spediteurs verladen wurden. Selbstverständlich waren Vertreter des VFKL bei diesen Terminen teilweise anwesend oder zumindest eingeladen und unentschuldigt nicht vor Ort.• Es ist daher ausschließlich Franz Kamper zuzurechnen, dass historische und zum Teil denkmalgeschützte Lokomotiven nunmehr ungeschützt unter freiem Himmel in Korneuburg gelagert werden. Früher oder später wird auch das Bundesdenkmalamt auf diese unhaltbaren Zustände aufmerksam werden und den Besitzer zum sachgemäßen Umgang mit den Objekten verpflichten.• Alles was bei diesen Transporten wie Müll aussieht, war von Kamper schriftlich ausdrücklich angefordert worden.• Zum wiederholten Mal: die drei WLB-Beiwagen wurden vom VEF vor dem Verschrotten gerettet, weil sich die Direktion der WLB weigerte, diese an das WTM abzugeben: dieses sei „zu nahe“ an der Strecke der WLB, sodass nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Wagen irgendwann wieder auf deren Gleisen fahren könnten. Herr Lassbacher weiß das natürlich und behauptet trotzdem stur immer wieder das Gegenteil.• Die Neuwahl des Vorstands im Jahr 2020 erfolgte exakt gemäß den Statuten des Vereins. In den Monaten zuvor wurden alle Positionen im Vorstand in der SCHIENE genau beschrieben und die Mitglieder zur Kandidatur eingeladen. Leider hat sich niemand gemeldet, sodass mangels Gegenkandidaten die bisherigen Vorstandsmitglieder wiedergewählt wurden.• Die aktuelle Zahl der Mitglieder wurde bei der Generalversammlung 2020 im Bericht des Finanzreferenten selbstverständlich bekanntgegeben. • Die beiden Vizepräsidenten des VEF wurden gemäß den 2017 beschlossenen Statuten –damals war Herr Lassbacher noch Mitglied und sollte es wissen – vom Präsidenten vorgeschlagen und vom Vorstand bestellt. Ebenso wurden statutengemäß sehr wohl Stellvertreter für die gewählten Vorstandsmitglieder kooptiert.• Andeutungen wie, der VEF könnte „vor dem Insolvenzrichter landen“ sind als „Üble Nachrede“ gemäß § 111 StGB rufschädigend; der Strafrahmen beträgt bei Zugänglichkeit für eine breitere Öffentlichkeit ein Jahr Freiheitsstrafe oder 720 Tagessätze Geldstrafe.Bekanntlich hält sich der Autor der „Propulsionen“ für einen Journalisten. Als solcher wäre er gemäß des Österreichischen Journalistencodex verpflichtet gewesen, sich bei der Recherche mit den Betroffenen auseinanderzusetzen. Dies hat er jedoch nie auch nur versucht, wie er selbst mit fadenscheinigen Begründungen zugibt.Würde es ihm tatsächlich um den Weiterbestand des Eisenbahnmuseums Schwechat gehen, wäre er nicht im Jahr 2019 aus dem VEF ausgetreten, sondern würde im Verein und im Museum mitarbeiten

    Der Schienenverkehr wird durch Schienenersatzverkehr ersetzt.