Zug gerade noch erwischt und 135 € Strafe erhalten

  • Für eine Berufsschullehrerin aus Niederösterreich ging sich der Ticketkauf am Heimweg von einer Exkursion nicht mehr aus. Dafür hatte der Schaffner jedoch kein Verständnis und stellte eine Strafe aus. Die Ombudsfrau hat sich des Falles angenommen.


    Quelle: Krone


    Auf Wien-Exkursion war Anna N. (Name geändert) im Dezember mit ihren Schülern. In der Früh habe sie, so die Berufsschullehrerin, ein Automaten-Ticket im Zug gekauft, weil es an ihrem Bahnhof in Niederösterreich weder Schalter noch Automat gebe. Die Rückfahrkarte wollte sie abends erwerben. Bei der Heimreise hatte es die Gruppe wegen verspäteter Öffis eilig, um den Zug um 17.50 Uhr zu erwischen.


    Sonst hätte Frau N. ihre Schüler nicht pünktlich nach Hause bringen können. Zeit für einen Ticketkauf blieb keine. Im Zug habe sie sofort nach einem Ticketautomaten gesucht und den Schaffner getroffen. Der habe gemeint, es gebe keinen. Frau N. erklärte ihre Situation, fragte, ob sie eine Fahrkarte kaufen könne. Das wurde abgelehnt, die Lehrerin bekam 135 Euro Strafe.


    Ein späterer Einspruch und der Hinweis, dass der Cityjet-Express (CJX) auf der Webseite nicht als Nahverkehrszug angegeben war, halfen nichts. Online stehe, dass man im Nahverkehr Tickets vor Fahrtantritt kaufen müsse. Den Fehler, auf den die ÖBB offenbar erst durch die Kundin aufmerksam wurden, hat man kommentarlos korrigiert, Frau N. bat uns um Hilfe.


    Auf Anfrage haben sich die ÖBB entgegenkommend gezeigt, wenngleich alles tariflich korrekt gewesen sei. Frau N. bekommt nach Zahlung rund zwei Drittel, also 90 Euro als Gutschein erstattet. Vielleicht wäre es ja möglich, gegenüber zahlungswilligen Kunden, die noch dazu Fehler aufzeigen, von vornherein mehr Fingerspitzengefühl zu beweisen?

  • Vielleicht wäre es ja möglich, gegenüber zahlungswilligen Kunden, die noch dazu Fehler aufzeigen, von vornherein mehr Fingerspitzengefühl zu beweisen?

    Weit gefehlt, da beisst man bei Behörden und staatsnahen Einrichtungen auf Granit. Im Gegenteil, manchesmal werden die Strafen sogar noch erhöht. Mir ist es vor Jahren einmal so ergangen, als ich wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung (61 statt 50 km/h auf der Wiener Höhenstraße) eine Anonymverfügung über 42 EUR bekam. Allerdings waren ein falscher Bezirk und die falsche Fahrtrichtung angegeben. Ich schrieb zurück, dass ich zur fraglichen Zeit dort unterwegs war, aber dass der angeführte Bezirk und die Fahrtrichtung falsch seien und ich daher um Korrektur bitte. Nach 14 Tagen bekam ich eine neue Strafverfügung mit den korrigierten Angaben sowie der Draufgabe einer um 14 EUR auf 56 EUR plus 5,60 EUR Bearbeitungsgebühr erhöhten Strafe, im Summe also 61,60 EUR. Ich zahlte, weil ich mich nicht der Gefahr aussetzen wollte, bei Einspruch eine neuerliche Straferhöhung aufgebrummt zu bekommen.

    dr. bahnsinn - der Forendoktor

  • Auf das legen sie es ja an... Wenn Du damals die Strafe beeinsprucht hättest wärst Du wahrscheinlich straffrei davongekommen, aber will man sich das echt antun wegen 60 Euro...?

  • Vielleicht wäre es ja möglich, gegenüber zahlungswilligen Kunden, die noch dazu Fehler aufzeigen, von vornherein mehr Fingerspitzengefühl zu beweisen?

    Weit gefehlt, da beisst man bei Behörden und staatsnahen Einrichtungen auf Granit. Im Gegenteil, manchesmal werden die Strafen sogar noch erhöht. Mir ist es vor Jahren einmal so ergangen, als ich wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung (61 statt 50 km/h auf der Wiener Höhenstraße) eine Anonymverfügung über 42 EUR bekam. Allerdings waren ein falscher Bezirk und die falsche Fahrtrichtung angegeben. Ich schrieb zurück, dass ich zur fraglichen Zeit dort unterwegs war, aber dass der angeführte Bezirk und die Fahrtrichtung falsch seien und ich daher um Korrektur bitte. Nach 14 Tagen bekam ich eine neue Strafverfügung mit den korrigierten Angaben sowie der Draufgabe einer um 14 EUR auf 56 EUR plus 5,60 EUR Bearbeitungsgebühr erhöhten Strafe, im Summe also 61,60 EUR. Ich zahlte, weil ich mich nicht der Gefahr aussetzen wollte, bei Einspruch eine neuerliche Straferhöhung aufgebrummt zu bekommen.

    Es ist rechtlich gedeckt, dass im Fall eines Einspruchs gegen eine Anonymverfügung eine Straferhöhung möglich ist, weil dann ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird. Das Vorgehen, mit neuerlicher Strafverfügung die Strafe zu erhöhen, ist aber rechtlich falsch. Sie hätten deine Antwort als Einspruch werten und gleich ein Straferkenntnis erlassen müssen, wenn sie die Strafe erhöhen wollen. Ein Rechtsmittel hätte da also eigentlich Erfolg haben müssen.

    Eisenbahn muss zeitgemäß sein!

  • Ticketautomaten gibt es doch nur in 5022 und 5047 ... :S

    “Well, because he thought it was good sport. Because some men aren't looking for anything logical, like money. They can't be bought, bullied, reasoned or negotiated with. Some men just want to watch the world burn.”
    -Alfred Pennyworth



  • Ein Rechtsmittel hätte da also eigentlich Erfolg haben müssen.

    Das tue ich mir wegen des damit verbundenen Aufwandes und der 60 EUR nicht an. Ich fand's nur befremdlich, dass man dafür, dass man die Behörde auf einen Fehler in einer Anonymverfügung aufmerksam macht, auch noch zusätzlich bestraft wird.

    dr. bahnsinn - der Forendoktor

  • Ein Rechtsmittel hätte da also eigentlich Erfolg haben müssen.

    Das tue ich mir wegen des damit verbundenen Aufwandes und der 60 EUR nicht an. Ich fand's nur befremdlich, dass man dafür, dass man die Behörde auf einen Fehler in einer Anonymverfügung aufmerksam mach, auch noch zusätzlich bestraft wird.

    Das ist natürlich deine Sache bzw. in gewisser Weise verständlich. Ich als Jurist hätte mir das nicht gefallen lassen, zumal ich eben weiß, dass es rechtswidrig (und eiben nicht nur "befremdlich") ist. Nur aus Interesse: War das vor 2014?

    Eisenbahn muss zeitgemäß sein!

  • War das vor 2014?

    Ja. Es war zwischen 2002 (Euroeinführung) und Sommer 2007, da habe ich das Auto verkauft, mit dem ich damals unterwegs war.

    Nachdem es sich um ein Firmenauto (meiner eigenen Firma) handelte, habe ich die Strafverfügung zur Begleichung an die Buchhaltung weitergereicht. ^^

    dr. bahnsinn - der Forendoktor

  • Ok, danke. Durch die Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit 2014 hat sich diesbezüglich sicherlich einiges verbessert. Nachdem seitdem gleich ein unabhäniges Gericht drüberschaut, traut man sich solche fragwürdigen Aktionen sicher weniger als früher.

    Eisenbahn muss zeitgemäß sein!

  • Nach dem Exkurs über Verkehrsstrafen sei doch noch eine Anmerkung zum ersten Beitrag in diesem Thread über die nach dem Empfinden einiger User unfair bestrafte Lehrerin gestattet:


    Nach meinem Empfinden entspringt diese Regelung, im Nahverkehr Züge nur mit gültigem Fahrausweis betreten zu dürfen, widrigenfalls werde empfindlich gestraft, einer vehement kundenfeindlichen Denkweise.

    Möglicherweise ist diese Denkweise verursacht durch die eine Zeit lang vielfach aufgegriffenen Schwarzfahrer, die sich wegen der mehr und mehr eingesparten Schaffner sicher wähnten, nicht erwischt zu werden. Ein bewusster Schwarzfahrer ("Erschleicher einer Dienstleistung") hingegen verdient wohl eine Strafe.

    In dem oben geschilderten Fall aber war es, wie in der Meldung geschildert, kein Erschleichen, sondern echt aus Zeitmangel das Misslingen des Ticket-Erwerbes.

    Eine solch gut meinende Kundin durch eine hohe Strafe so zu vergrämen, halte ich für maßlos überzogen.

    Ob diese Lehrerin in Hinkunft für einen Schulausflug wieder die ÖBB als Verkehrsmittel wählen, oder doch lieber einen Bus mieten wird??


    Nebenbei: Als Klimaticket-Benutzer beobachte ich des Öfteren, wie viele Schwierigkeiten und Verbote ("Ihr Ticket ist ungültig") auch Inhabern von Tickets bereitet werden können. Der falsche Zug, der falsche Tag oder auch die falsche Fahrtrichtung etc. etc.

    Ohne Hochmut, aber voller Erleichterung kann man nur sagen: Den Klimaticket-Nutzer berührt das alles nicht. :)

  • Auf das legen sie es ja an... Wenn Du damals die Strafe beeinsprucht hättest wärst Du wahrscheinlich straffrei davongekommen, aber will man sich das echt antun wegen 60 Euro...?

    Ich habe mal eine Strafverfügung wegen der damaligen Einreisebestimmungen bekommen, welche ich beeinsprucht habe. Da ich aber auch tatsächlich kein Recht gebrochen habe, wurde das Verfahren dort eingestellt, also musste ich nicht zahlen (und jetzt lebe ich ja nicht einmal mehr in Österreich). Sollte ich in so einer Situation landen, hätte ich persönlich ja durchaus ein Interesse daran gehabt, das soweit es geht juristisch anzugehen. Einfach weil ich dann sehen könnte, wie so eine rechtliche Materie von A bis Z durchgenommen wird. Freilich war die lange Bearbeitungszeit mir aber doch schon störend gewesen...


    Ich sag es mal so, die Person hätte sehr leicht auf der ÖBB-App die Fahrkarten erwerben können. Wieso sie das nicht tat, ist halt nicht so klar. Da es noch dazu im VOR lag, hätte sie beim Busfahrer die Fahrkarte direkt bis ans Ziel erwerben können. Die Rede war ja von "verspäteten Öffis". Der Bus dürfte bereits über ein Kartenterminal verfügen, dementsprechend sollte eine Zahlung mit Karte auch möglich sein.


    Wie man sieht, gibt es vielfältige Möglichkeiten, diese Situation zu vermeiden. Ich kann nicht so viel Verständnis dafür aufbringen, wenn man es nicht einfach tut. Wieso stellt man sich eigentlich überhaupt noch am Ticketautomaten an, wenn man doch die Fahrkarte auf dem Handy mal eben gebucht kriegt und damit auch keinen Stress hat? Kulanz ist jedenfalls nichts, was ich erwarte (aber auch nichts, was ich nicht erwarte, ich erwarte da gar nichts :P )

    Mit freundlichen Grüßen

    *Möwengeräusche*

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