Nach dem Exkurs über Verkehrsstrafen sei doch noch eine Anmerkung zum ersten Beitrag in diesem Thread über die nach dem Empfinden einiger User unfair bestrafte Lehrerin gestattet:
Nach meinem Empfinden entspringt diese Regelung, im Nahverkehr Züge nur mit gültigem Fahrausweis betreten zu dürfen, widrigenfalls werde empfindlich gestraft, einer vehement kundenfeindlichen Denkweise.
Möglicherweise ist diese Denkweise verursacht durch die eine Zeit lang vielfach aufgegriffenen Schwarzfahrer, die sich wegen der mehr und mehr eingesparten Schaffner sicher wähnten, nicht erwischt zu werden. Ein bewusster Schwarzfahrer ("Erschleicher einer Dienstleistung") hingegen verdient wohl eine Strafe.
In dem oben geschilderten Fall aber war es, wie in der Meldung geschildert, kein Erschleichen, sondern echt aus Zeitmangel das Misslingen des Ticket-Erwerbes.
Eine solch gut meinende Kundin durch eine hohe Strafe so zu vergrämen, halte ich für maßlos überzogen.
Ob diese Lehrerin in Hinkunft für einen Schulausflug wieder die ÖBB als Verkehrsmittel wählen, oder doch lieber einen Bus mieten wird??
Nebenbei: Als Klimaticket-Benutzer beobachte ich des Öfteren, wie viele Schwierigkeiten und Verbote ("Ihr Ticket ist ungültig") auch Inhabern von Tickets bereitet werden können. Der falsche Zug, der falsche Tag oder auch die falsche Fahrtrichtung etc. etc.
Ohne Hochmut, aber voller Erleichterung kann man nur sagen: Den Klimaticket-Nutzer berührt das alles nicht.