Beiträge von westbahn

    Das war aber jetzt nicht mitgedacht! Jede "Konversation" wird auch als E-Mail über die im Forum hinterlegte Mailadresse gesendet. Und da ich in meinem Verteiler 10 alte Usernamen stehen hatte, ist davon auszugehen, dass jeder User diese PM(s) bekommen hat.

    Naja, dass mit den Kameras ist so eine Sache. Bis das genehmigt wird... Ein Fall aus der Gegenwart: Jemand beschädigt in einem Mehrparteien-Wohnhaus pausenlos den Aufzug. Die Hausverwaltung sieht keinen anderen Ausweg, als Minikameras einbauen zu lassen und tatsächlich, der Täter wird in HD gefilmt, es ist ein Mieter. Natürlich gibts eine Anzeige, das Problem: Die Videoanlage war nicht genehmigt. Das Ergebnis: Die Aufnahmen durften weder vor dem Straf- als auch vor dem Zivilgericht (Schadensersatz) als Beweis verwendet werden. Der Clou: Die Hausverwaltung konnte diesen Mieter nicht einmal hinauswerfen, weil es ja keinen Beweis gab und das Sahnehäubchen: Der Angezeigte hat jetzt die Hausverwaltung verklagt wegen der unrechtmäßigen Videoanlage, das Verfahren ist derzeit noch offen und ich kann mir schon vorstellen, wie das ausgehen könnte!

    Jaja, die tun-Periphrase! Nein, wenn ich nicht mit der Bahn fahre - also als Fahrgast - dann brauche ich auch die Automaten nicht. In meiner zehntägigen "Testphase" - ich habe schon darüber berichtet - hatte ich jedoch immer wieder selbst junge Leute lautstark fluchen gehört und die Wartenden waren schon sichtlich nervös, oft war sogar einer der beiden Automaten "in der Startphase" - stundenlang. Besonders wenn das Display dreckig ist, funktioniert die Eingabe vor allem der Zielhaltestelle denkbar schlecht.

    Diese Fragen musst du wohl an die Europäische Kommission richten, die können sich selbst die EVUs nicht erklären, jedoch ist das sicher kein Einzelfall.


    Und wenn nicht bald PZB90 eingebaut wird, war es dann auch mit den Ausfahrten der 1040.

    Schau, in der TSI OPE (Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung) steht das als Punkt 4.2.2.1.3.1. (Reisezüge) und 4.2.2.1.3.2. (Güterzüge) drinnen. Das eine rote Dauerlicht kommt in der TSI nicht mehr vor, also wird es in der EisbBBV nicht mehr vorkommen, in der in der Ferne schwebenden EisbFV (Fahrverordnung) nicht mehr stehen und kann daher im Signalbuch (RW 30.02 ex DV V2) nicht stehen. In der TSI OPE gibt es mehrere Stichtage, den 16.06.2019, den 16.06.2020 und den 16.06.2021. TSI wirken unmittelbar, heißt: Es bedarf keiner nationalen Gesetzgebung. Und das Ganze ist die Vereinheitlichung der Zugschlusssignale in Europa, was ja so schlecht nicht ist. Die GV EVU haben kein Problem damit, weil seit langem mit den sogenannten "deutschen" Zugschlussscheiben (Formsignal) gefahren wird, vielfach von INFRA AG auch explizit streckenbezogen schon vorgeschrieben war. Dass der PV Probleme hätte mit zwei roten Dauerlichtern, wäre mir nicht bekannt, bleiben die Rostler übrig, na und?


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    Aber ob das leichter ist? Eine Eingabe einer zweiten Ermäßigung wo man erst mal "mehr" auswählen muss und dann noch scrollen

    Da bist du - wie immer - intellektuell schnell überfordert, gell?

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    Passagiere waren keine im Zug.

    Wenn um 8 Uhr in der Früh ein Zug in einer Bezirksstadt mit 0 Fahrgästen unterwegs ist, sollte das auch nachdenklich stimmen. (Und nein, das war kein LP.)



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    Dieseltreibstoff

    Diesel = Treibstoff, oder würdest du auch Benzintreibstoff schreiben?